Der Begriff Politik leitet sich vom Altgriechischen „politike techne“ ab, was ungefähr mit Kunst der Staatsverwaltung gleichzusetzen ist. Politisches Handeln ist konsequentes und zielbewusstes Agieren, um das Gemeinwesen zu organisieren und zu gestalten. Durch planmäßiges und soziales Handeln wird gesellschaftliche Ordnung geschaffen, erhalten oder verändert.
Im deutschen Rechtsstaat wird Politik auf Bundes-, Länder- und Kommunenebene betrieben. Entsprechend Grundgesetz übt das Volk durch Wahlen und Abstimmungen Staatsgewalt aus, und besondere Organe der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der vollziehenden Gewalt übernehmen die vielfältigen Funktionen im Gemeinwesen. Die Staatsgewalt ist aufgeteilt in Legislative, Exekutive und Judikative, wobei die Grenzen insbesondere zwischen Exekutive und Legislative häufig verschwimmen. Beispielsweise legt die Bundesregierung als Exekutive einen Gesetzesentwurf vor, dieser wird von der Legislative, dem Parlament, beschlossen und wiederum von der Exekutive, dem Bundespräsidenten, ausgefertigt.
Bundesregierung, Bundesverwaltung, Bundeskanzler und Bundespräsident gehören zur Exekutive. In Bezug auf die Judikative wird die Gewaltenteilung deutlicher. Ihre Vertreter, die Richter, werden von der Legislative gewählt und von der Exekutive ernannt, sind jedoch unabhängig und genießen Schutz vor politischer Einflussnahme.
Jeder Bürger kann die Politik in der Bundesrepublik Deutschland aktiv mitbestimmen, indem er von seinem Wahlrecht Gebrauch macht. Außerdem besteht die Möglichkeit, demokratischen Parteien beizutreten und auf diese Weise die Politik mitzugestalten.