Existenzgründung

Kategorie: Allgemein

Bei einer Existenzgründung benötigt man den Businessplan auch für firmenexterne Zwecke, wie das Anwerben von Partnern oder Investoren. Arbeitslose benötigen ihn, um Gelder wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen zu können. In den ersten Monaten der Existenzgründung sichern Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld dem Gründer die laufenden Kosten für das alltägliche Leben. Die geplante Geschäftsidee, die man für seine Existenzgründung nutzen möchte, muss allerdings meist von einer unabhängigen Stelle positiv bewertete werden (Stellungnahme zum Businessplan).

Die Existenzgründung erfordert auch eine Rechtsformwahl. Nicht wenige hoffen, dass die Mini GmbH tatsächlich im Herbst 2008 nutzbar sein wird, um eine Existenzgründung in haftungsbeschränkter Form vornehmen zu können. Außer Mini GmbH wird diese neue Rechtsform auch Unternehmergesellschaft oder auf Grund des geringen, erforderlichen Stammkapitals bei der Gründung 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH) genannt. Abzuwarten ist aber noch, wann sie tatsächlich eingeführt wird und wie die Unternehmergesellschaft im Einzelnen geregelt sein wird.

Durch die Existenzgründung kommen auch Fragen auf, wie etwa, ob man ein Geschäftskonto benötigen wird oder wer die Buchführung übernehmen soll. Besonders wenn man sich zu Beginn der Existenzgründung keinen Steuerberater nehmen möchte (Kostenfaktor) und daher die Buchführung selbst ausgeführt werden soll, ist ein Geschäftskonto angebracht. So werden die erwirtschafteten Gelder der Existenzgründung von den privaten Geldern getrennt.

Interessiert man sich für eine Existenzgründung, ist der erste und wichtigste Schritt, sich umfangreich zu informieren. Nicht selten geht eine Existenzgründung schief, weil ein Informationsdefizit beim Gründer vorhanden war.

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