Die Abgrenzung der E-Mail Signatur zur elektronischen Signatur

Kategorie: Internet & Technik

Heute begegnet uns der Begriff der Signatur in vielen verschiedenen Bereichen wie etwa im Druckwesen, in der Mathematik oder auch in der Informatik. In jedem dieser Bereiche hat die Signatur natürlich auch eine unterschiedliche Bedeutung. Es ist heute aber vor allem die Bedeutung der Signatur als Unterschrift, der wir am häufigsten begegnen.
Hier kann es etwa die Signatur auf einem Kunstwerk wie einem Bild sein, die als Urheberangabe des Künstlers für sein Werk interpretiert werden kann. Auch kann es die elektronische Signatur sein, die heute vor allem in der Datenverarbeitung eine wichtige Rolle spielt. Darüber hinaus ist es heute aber auch digitale Signatur, die heute eine große Bedeutung hat. Heute wird der Begriff der digitalen Signatur häufig synonym zu dem der elektronischen Signatur verwendet. Doch handelt es sich bei diesen beiden Formen der Signatur um völlig verschiedene Konzepte, denn während die elektronische Signatur ein rechtlicher Begriff ist, stellt die digitale Signatur ein mathematisches Verfahren dar.
Eine weitere Form der Signatur ist heute allerdings auch die E-Mail Signatur, doch sollte diese Form der Signatur stark von der elektronischen Signatur abgegrenzt werden. Während etwa die E-Mail Signatur für Kaufleute (die meist per Gesetz dazu angehalten sind) gilt, um ihre genaue Firmierung, ebenso wie auch ihre Adresse im Schriftverkehr anzugeben, gilt dies nicht bei der elektronischen Signatur. So dient eine elektronische Signatur etwa nur dazu, dem Empfänger die Gewissheit zu geben, dass die ihm zugestellte Nachricht auch authentisch ist und tatsächlich auch vom Absender stammt. Durch eine solche elektronische Signatur würde der Empfänger dagegen aber nichts über den rechtlichen Stand des Absenders erfahren, was demgegenüber mithilfe einer E-Mail Signatur möglich (und üblich) ist.