Angehörige entlasten mit einer Sterbegeldversicherung

Kategorie: Versicherung

Eine Beerdigung kostet rund 5.000 Euro, je nachdem welche besonderen Wünsche man hat, auch erheblich mehr. Seit die Krankenkassen das Sterbegeld ersatzlos gestrichen haben, muss jeder für seine Bestattung selbst vorsorgen, um nicht die Hinterbliebenen mit zusätzlichen finanziellen Problemen zu belasten.

Je früher man mit der Sterbegeldvorsorge beginnt, um so niedriger lassen sich die monatlichen Beiträge halten. Man kann die Summe der Sterbegeldversicherung frei wählen, diese sollte aber mindestens 5.000 Euro betragen, damit die Kosten der Bestattung davon gedeckt werden können. Das früheste Eintrittsalter ist das 20. Lebensjahr und man hat bei den meisten Anbietern noch bis zum 85. Lebensjahr die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Es wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wie bei den Lebensversicherungen, sodass auch bereits kranke Personen aufgenommen werden. Die Summe aus der Sterbegeldversicherung wird an den Bezugsberechtigten bezahlt, wurde kein Bezugsberechtigter benannt, erhalten die Erben die Zahlung. Wer schon zu Lebzeiten alles für sein Begräbnis in die Wege leitet und Vereinbarungen mit einem Bestattungsinstitut getroffen hat, kann auch das Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten benennen.

Je nach Versicherungsgesellschaft besteht erst nach 3 Jahren voller Versicherungsschutz, stirbt der Versicherte vorher, wird die Summe nur anteilmäßig ausgezahlt. Die Tarife und Leistungen der Gesellschaften, die diese Versicherung anbieten, sind sehr unterschiedlich. Deshalb lohnt sich vorher ein Versicherung vergleich, bei dem man die jeweiligen Tarife und Leistungen der Anbieter gegenübergestellt sieht. Dadurch kann man sich einen ersten Überblick verschaffen, welche Versicherung in Frage käme. Von den Favoriten kann man sich persönliche Angebote zukommen lassen und diese noch einmal genau prüfen, bevor man einen Vertrag abschließt.