Das Vollstreckungsverfahren
Kategorie: Finanzen, Wirtschaft & HandelDas Vollstreckungsverfahren ist eine Möglichkeit für den Gläubiger seine Forderungen beizutreiben. Schulden entstehen sehr häufig erst im kleinen Rahmen, fangen mit einer unbezahlten Rechnung an. Gerät der Verbraucher in Zahlungsverzug, muss der Gläubiger drei Mahnungen ausstellen und darf die Forderung dann an ein Inkassounternehmen weiterleiten.
Das Forderungsmanagement versucht jetzt per Inkasso die offenstehenden Gelder beizutreiben, meist wird dem Schuldner die Zahlung in monatlichen Raten angeboten. In vielen Fällen ist es den betroffenen Verbrauchern nicht möglich, die Forderung zu begleichen und sie melden sich nicht auf die Anschreiben des Forderungsmanagement. Folgt auf mehrere Briefe und Kontaktversuche keine Reaktion seitens der Schuldner, wird die Angelegenheit von dem Inkassounternehmen an einen Anwalt weiter gegeben, der dann das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleitet.
Der Anwalt versucht in der Regel noch einmal den Schuldner zur Zahlung aufzufordern, verläuft dieser Versuch ebenfalls erfolglos, wird bei Gericht der Erlass des Mahnbescheids beantragt.
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, wird von Gericht über die Rechtmäßigkeit der Forderung verhandelt. Erfolgt kein Widerspruch durch den Schuldner, wird 14 Tage später der Vollstreckungsbescheid erlassen. Durch diesen rechtskräftigen Titel hat der Gläubiger 30 Jahre lang die Möglichkeit, gegen den Schuldner vollstrecken zu lassen.
Die Vollstreckung selbst erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, dieser nimmt bei Bedarf auch die Eidesstattliche Versicherung ab. Mögliche Pfändungsarten sind die Kontopfändung, die Gehaltspfändung und die Pfändung von beweglichem Vermögen (KFZ, teure Einrichtungsgegenstände und edle Kleidung).
Wird die Vollstreckung durch den Schuldner behindert, wird er in der Regel zur sofortigen Abgabe des Offenbarungseides aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen und der Schuldner wird in Erzwingungshaft genommen.