Einstiegsgeld

Kategorie: Beruf & Karriere

Eine Existenzgründung von ALG2 Empfängern kann von der ARGE durch das sogenannte
Einstiegsgeld gefördert werden. Unter Berücksichtigung der Dauer der Arbeitslosigkeit und
der Größe der Bedarfsgemeinschaft ermittelt der Fallmanager nach eigenem Ermessen die
Höhe des Einstiegsgeld, wenn der Antragsteller alle geforderten Voraussetzungen erfüllt.

Einstiegsgeld kann nur bezogen werden, wenn man eine hauptberufliche Selbstständigkeit
anstrebt. Allein der Wille zählt aber nicht, man muss dem Amt einen sorgfältig erarbeiteten
Geschäftsplan vorlegen, der mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung versehen ist. Eine
Tragfähigkeitsbescheinigung, die auch fachkundige Stellungnahme genannt wird, bekommt
man beispielsweise bei Fachverbänden und Kammern. Geschäftsplan und Bescheinigung
müssen gemeinsam mit dem ausgefüllten Antrag auf Einstiegsgeld bei der ARGE
eingereicht werden. Allerdings kann die ARGE weitere Unterlagen fordern, wie etwa die
Bescheinigung über den Besuch eines Gründerseminars.

Einstiegsgeld wird meist in der Höhe des zuvor bezogenen ALG2 gewährt zuzüglich 50
Prozent. Weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden in der Regel mit 10 Prozent
bedacht. Zudem ist es möglich, dass während des Bezugs von Einstiegsgeld die
Mietkostenzuschüsse erhalten bleiben und die Sozialversicherungen übernommen werden.
Die Dauer des Bezugs von Einstiegsgeld wird normalerweise auf sechs Monate festgelegt.
In der Theorie könnte das Einstiegsgeld bis zu zwei Jahre geleistet werden, aber meist wird
es nach zwölf Monaten eingestellt. Allerdings kann man nach den ersten sechs Monaten
einen Antrag stellen, damit das Einstiegsgeld länger gezahlt wird.

Während man Einstiegsgeld bezieht, ist man dazu verpflichtet der ARGE alle Gewinne
offenzulegen. Die Gewinne werden mit dem Einstiegsgeld verrechnet. Fallen die Gewinne so
hoch aus, dass man nicht mehr hilfebedürftig ist, dann wird das Einstiegsgeld eingestellt.

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