Kredite für Gewerbebetreibende

Kategorie: Finanzen

Im Prinzip hat ein Kredit für einen Gewerbetreibenden einige Ähnlichkeit mit dem Kredit für eine Privatperson. Auch ein Gewerbetreibender muss seine Zahlungsfähigkeit nachweisen und der Kredit muss in dem Gewerbe begründet sein. Hier werden drei verschiedene Kreditnehmer unterschieden.

Handelt es sich um ein neues Gewerbe oder soll das neue Gewerbe mit dem Kredit gestartet werden. Dann muss der Kreditnehmer einen genau ausgearbeiteten Plan einreichen. In diesem muss genau aufgeführt sein, was für ein Gewerbe betrieben werden soll. Es soll genau aufgeführt werden mit welchen festen Kosten und mit welchen unregelmäßigen Kosten warum zu rechnen ist. Es muss versucht werden nachvollziehbar zu machen, mit welchen Einnahmen zu rechnen ist. Dabei muss der Bank ein Gewinn nachgewiesen werden, welcher für den Lebensunterhalt und die Kreditrückzahlung ausreichend ist.

Dann wird oft unterscheiden, ob der Kredit für einen Selbstständigen ist oder für ein Gewerbe. Da ein Gewerbe in der Regel etwas produziert, hat er mehr Sicherheiten. Es gibt verschieden Gründe für einen Gewerbetreibenden eine Kredit zu beantragen. Es kann sein, dass einfach ein Engpass überwunden werden muss, vielleicht sollen Maschinen erneuert werden oder das Gewerbe soll ausgebaut werden.

Es gibt extra Kurzzeitkredite für Gewerbetreibende mit einer Laufzeit von ungefähr 90 Tagen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit sich über einen längeren Zeitraum einen größeren Betrag zu leihen. Allerdings sind Kredite für Gewerbetreibende oft teurer als für Privatleute. Da es bei Gewerbekrediten eine höhere Ausfallquote gibt als bei Privatkrediten. Der Gewerbetreibende muss seine Buchführung vorlegen, als Einkommensnachweis für die Bank.

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